Über uns

vps.epas stellt sich vor

Durch eine praxisorientierte und allgemeinverständliche, Interessen und Partei unabhängige Publizistik möchte vps.epas einen Beitrag zum besseren Verständnis für das komplexe Gebiet der beruflichen Vorsorge und der Sozialversicherungen in möglichst breiten Kreisen leisten. vps.epas setzt sich für das bestehende Drei-Säulen-System der sozialen Sicherheit der Schweiz ein. Dabei wird die Vielfalt der Träger, deren Unabhängigkeit und Selbstverwaltung unterstützt.

Wir sind ein KMU, das in Luzern zuhause ist. Zu unserem Team zählen rund 20 engagierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Zudem unterstützen uns über 100 Fachleute, die mit ihrem Fachwissen Artikel verfassen und gleichzeitig in verschiedenen Fachgruppen oder als Dozenten an unseren Weiterbildungen tätig sind.

vps.epas ist Herausgeber der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift «Schweizer Personalvorsorge» und des wöchentlichen Newsletters «aktuell» sowie der Plattform «Penso» und dem E-Paper «Fokus Vorsorge».

Zusätzlich führen wir themenbezogene Tagungen durch und engagieren uns in der Ausbildung von Stiftungsräten und Personen, die mit der beruflichen Vorsorge und den Sozialversicherungen verbunden sind. Ausserdem organisiert vps.epas jedes Jahr eine Fachmesse 2. Säule mit einem Vorsorge-Symposium.

Aktionäre des vps.epas sind ausschliesslich natürliche Personen, die oft auch als redaktionelle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder Dozenten tätig sind. So steht vps.epas ein Netzwerk von profilierten Fachleuten als kompetente Autoren, Referentinnen und Dozenten für seine vielfältigen Aktivitäten zur Verfügung.

 

Rechtsform

Aktiengesellschaft, gegründet 1987.

Erstausgabe der Fachzeitschrift «Schweizer Personalvorsorge»: Januar 1988.

Beschäftigtes Personal

20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verlag. Über 100 Fachleute, aktiv in verschiedenen Fachgruppen.

Disclaimer

Die in unseren Publikationen verwendete männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen, sofern aus dem Kontext keine entsprechende Unterscheidung ersichtlich ist. Wo dies möglich und inhaltlich angezeigt ist, verwenden wir wechselweise auch die weibliche Form sowie gezielt geschlechtsneutrale Formulierungen. In juristischen Fachartikeln verzichten wir in dieser Hinsicht auf jegliche Eingriffe in die Sprache, um Fehlinterpretationen auszuschliessen.