«Schweizer Sozialversicherung» 4/19: Gesundheitspolitik

Bessere Zusammenarbeit im Eingliederungsprozess

Für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung von Arbeitnehmenden nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit braucht es die Kooperation aller Beteiligten. Arbeitgebende, behandelnde Ärzte und Sozialversicherungen müssen gemeinsame Ziele verfolgen und konstruktiv und zum Wohl der betroffenen Personen zusammenarbeiten. Das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP) von Compasso steht zu diesem Zweck als praxistaugliches und validiertes Instrument zur Verfügung.

Thomas Pfiffner
Leiter IV-Stelle, SVA Graubünden

Der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einer krankheits- oder unfallbedingten Absenz kann sich aus unterschiedlichen Gründen schwierig gestalten. In der Praxis ist zunehmend die Einsicht spürbar, dass diese Herausforderungen nur mit einer lösungs- und dialogorientierten Haltung aller beteiligten Akteure gemeistert werden können. So haben sich in mehreren Kantonen oder Regionen Arbeitgebende, Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitssystems, der Sozialversicherungen und zum Teil auch der Gewerkschaften zu Netzwerken zusammengeschlossen. Dies mit dem gemeinsamen Ziel, den Wiedereinstieg erfolgreich zu gestalten.

Im Kanton Graubünden beispielsweise wurde das Netzwerk reWork gebildet, dem aktuell folgende Organisationen angehören: Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden, Bündner Ärzteverein, Bündner Gewerbeverband, Gastro Graubünden, Hotelleriesuisse Graubünden, Personalamt des Kantons Graubünden, Bündner Spital- und Heimverband, Gewerkschaftsbund Graubünden, Suva Chur und Linth sowie die IV-Stelle Graubünden. ReWork macht sich stark für den Austausch zwischen allen Beteiligten und fördert ihre Zusammenarbeit. Arbeitgebende vom Kleinst- bis zum Grossunternehmen, Führungskräfte, Personalfachleute, Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitssystems, der Gewerkschaften und der Sozialversicherungsbranche in Graubünden sind eingeladen, kostenlos Teil des Netzwerks reWork zu werden.

So gelingt der Wiedereinstieg

Zeichnet sich ab, dass die Arbeitsunfähigkeit einer oder eines Mitarbeitenden länger andauern wird, sollen Arbeitgebende den Kontakt zu dieser Person stets aktiv aufrechterhalten. Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitenden zu verstehen geben, dass sie sie auch nach längerer Absenz weiter beschäftigen wollen, dann werden motivierte Arbeitnehmende diese Chance zum Wiedereinstieg erkennen und bereit sein, im Rahmen der gebotenen Möglichkeiten wieder in den Arbeitsprozess zurückzukehren.

Einen wichtigen Beitrag leistet dabei die Ärzteschaft. Ihre differenzierte Beurteilung des Gesundheitszustands ihrer Patientinnen und Patienten trägt entscheidend dazu bei, dass der manchmal unebene Weg der Rückkehr an den Arbeitsplatz entsprechend den gesundheitlichen Möglichkeiten gestaltet und schliesslich erfolgreich gegangen werden kann.

Die Sozialversicherungen sollen allen Beteiligten mit Wissen und unterstützenden Massnahmen zur Seite stehen. Der Wiedereinstieg eines Arbeitnehmenden nach längerer Arbeitsplatzabsenz verläuft dann erfolgreich, wenn alle Beteiligten miteinander kommunizieren und ihre Perspektive einbringen.

Das REP als Kommunikationshilfsmittel

Der Verein Compasso hat unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband SAV, verschiedenen Ärztevereinigungen und Inclusion Handicap ein Instrument entwickelt und validiert mit dem Ziel, die Eingliederungsrate weiter zu erhöhen. Entstanden ist das webbasierte ressourcenorientierte Eingliederungsprofil REP, das sich am konkreten Arbeitsumfeld orientiert und erstmals auch psychosoziale Aspekte berücksichtigt. Mit dem REP steht ein praxistaugliches und breit abgestütztes Instrument in Form eines übersichtlichen Online-Formulars zur Verfügung, das betroffene Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Idealfall gemeinsam ausfüllen.

Im Formular werden die körperlichen und psychischen Anforderungen an den Arbeitnehmenden und die Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes beschrieben. Daraus leitet sich das Arbeitsplatzprofil ab, das der Mitarbeitende zum nächsten Arztbesuch mitnimmt. Mit den vorliegenden Detailinformationen zum Arbeitsplatz beurteilt die Ärztin oder der Arzt, inwieweit und unter welchen Bedingungen es seiner Patientin oder seinem Patienten möglich ist, die Anforderungen einer Tätigkeit im Betrieb zu erfüllen und in welchem Ausmass. Dieses systematische Vorgehen ermöglicht eine präzisere Einschätzung der Belastbarkeit und hilft, den Wiedereinstieg für alle Beteiligten optimal zu gestalten.

Mehr als ein Arztzeugnis

Im heutigen Arztzeugnis wird in 80 Prozent der Fälle eine Arbeitsunfähigkeit von 0 oder 100 Prozent bescheinigt. Eine Teilarbeitsunfähigkeit wird oft gar nicht in Erwägung gezogen. Mit dem REP steht erstmals ein webbasiertes Instrument zur Verfügung, das aufzeigt, wie und in welchem Ausmass betroffene Mitarbeitende möglichst rasch wieder im Betrieb arbeiten können. Durch diese neuartige Austauschmöglichkeit zwischen Arbeitgebenden, Mitarbeitenden und Ärzteschaft kann die Leistungsfähigkeit des Mitarbeitenden so präzise eruiert werden, dass zusätzliche Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung entstehen, ohne dabei die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu verletzen. Der Arzt oder die Ärztin erhält die Möglichkeit, wichtige Hinweise anzubringen, die für eine erfolgreiche Eingliederung zu beachten sind. Der Mitarbeitende profitiert, weil er so möglichst rasch wieder ins Berufsleben integriert werden kann.

Zunehmende Etablierung des REP

Noch gelangt das REP im Alltag wenig zum Einsatz, da das Instrument und dessen Potenzial bei den Arbeitgebenden, die den Prozess primär anstossen müssen, noch zu wenig bekannt ist. Hier ist noch einiges an Informations- und Sensibilisierungsarbeit zu leisten. Die IV-Stellen und deren Verband, die IV-Stellenkonferenz IVSK, begrüssen und fördern den Einsatz des REP. Einzelne IV-Stellen haben mittlerweile damit begonnen, das REP systematisch in ihre Abklärungsprozesse zu integrieren. Die Swiss Insurance Medicine (SIM), die bereits bei der Entwicklung des REP beteiligt war und vor kurzem ein neues Arbeitsfähigkeitszeugnis-Formular veröffentlicht hat, verknüpft diese beiden Instrumente miteinander und unterstützt damit deren Etablierung in der Praxis. Auch die Krankentaggeldversicherungen werden zunehmend auf das REP aufmerksam und prüfen dessen Einsatz.