Wünschbare Lösungsansätze für rentnerlastige Pensionskassen
Die Anzahl der rentnerlastigen Pensionskassen nimmt zu. Dies lässt sich vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, von Umstrukturierungen und Unternehmensauflösungen nicht vermeiden. Die Sanierungsfähigkeit ist in solchen Pensionskassen sehr tief (Rentner sind keine Risikoträger, laufende Renten können praktisch nicht reduziert werden). Rentnerlastige Pensionskassen sind daher gezwungen:
- die Rentenverpflichtungen konservativ zu bewerten (die neue Fachrichtlinie 4 der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten sieht bei sehr rentnerlastigen Kassen einen technischen Zinssatz nahe beim risikoarmen Zinssatz vor);
- die Anlagerisiken (und Ertragschancen) tendenziell zu reduzieren;
- mit einer sorgfältigen Liquiditätsplanung dem negativen Cashflow Rechnung zu tragen (es fliessen mehr Mittel ab als zu).
Die finanziellen Folgen gehen zulasten der aktiven Versicherten und sind zum Teil mit massiven Leistungseinbussen verbunden. Die Rentenbezüger hingegen haben eine Garantie auf ihre bisherige Rente. Es stellt sich die Frage, wie damit umgegangen werden kann.
Was ist möglich?
Es sind Lösungen gesucht, welche die Situation in rentnerlastigen Pensionskassen verbessern und Umverteilungseffekte reduzieren. Folgende Ansätze sind unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen umsetzbar:
- Auslagerung der Rentenverpflichtungen:Einkauf der laufenden Renten bei einer Versicherungsgesellschaft oder Sammeleinrichtung unter möglichst vollständigem Transfer der Finanzierungsrisiken. Die Umsetzbarkeit hängt von den Übertragungskonditionen und den diesbezüglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Bei letzteren steht eine zukünftige Anpassung[1] zur Diskussion, die eine risikobehaftete oder gar bewusst missbräuchliche Übertragung von Rentnerbeständen verhindern soll.
- Cashflow-Matching: Abstimmung der Vermögenserträge auf die erwarteten Rentenzahlungen. Dazu wird ein Obligationenportfolio aufgebaut mit der Idee, die Obligationen bis zum Ende der Laufzeit zu halten. Dabei werden die Laufzeiten so gewählt, dass mit den anfallenden Coupons und Rückzahlungen genau die erwarteten Rentenzahlungen zum jeweiligen Zeitpunkt abgedeckt sind. Wenn risikoarme Obligationen gewählt werden, können die Liquiditäts- und Anlagerisiken reduziert beziehungsweise minimiert werden. Das Risiko der Langlebigkeit wird mit diesem Ansatz aber nicht eliminiert.
- Garantien Arbeitgeber: Verbindliche Finanzierungsgarantien des Arbeitgebers (zum Beispiel Einschuss von Mitteln bei Unterdeckung) erhöhen die Sanierungs- sowie die Risikofähigkeit der Pensionskasse. Dies ermöglicht es der Pensionskasse, trotz der fehlenden strukturellen Risikofähigkeit eine ertragsorientierte Anlagestrategie zu verfolgen und Umverteilungen zu reduzieren. Langfristig kann damit der Deckungsgrad gestärkt und die finanzielle Risikofähigkeit weiter erhöht werden.
Die dargestellten Optionen setzen die freiwillige Unterstützung eines solventen Arbeitgebers oder ausreichende Mittel der Pensionskasse voraus. Sowohl die Auslagerung der Rentenverpflichtungen als auch das Cashflow-Matching sind im aktuellen Tiefzinsumfeld teure Lösungsansätze: Für Offerten zur Übernahme von Rentnerbeständen verwenden Versicherungsgesellschaften vorsichtige technische Zinssätze, die durchaus auch unter null liegen können. Gleiches gilt für die Rendite eines risikoarmen Obligationenportfolios.
Was also, wenn die finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichend sind? In umhüllenden Pensionskassen können Plananpassungen (zum Beispiel Begrenzung der Altersrente oder flexible Altersrenten für Neurentner) die Zunahme des Rentneranteils abschwächen. Weitergehende Entlastungen bringen nur unkonventionelle Ansätze.
Unkonventionelle Lösungsansätze
Wie könnten solche unkonventionellen Lösungsansätze aussehen? Denkbar sind zum Beispiel folgende Massnahmen, die allerdings wesentliche Anpassungen in den gesetzlichen Grundlagen voraussetzen:
- Sanierungspflicht für Rentenbezüger: Eine Sanierungspflicht für Rentenbezüger selbst ist gemäss aktueller Gesetzgebung praktisch inexistent, würde aber den Handlungsspielraum für rentnerlastige Pensionskassen massiv erhöhen. Die Schaffung der Möglichkeit einer temporären Reduktion laufender Renten im Fall einer Unterdeckung würde das Grundproblem der stark rentnerlastigen Pensionskassen, nämlich dass sie kaum sanierbar sind, entschärfen. Dies aber zum Preis der Aufgabe der bisher unantastbaren Garantie der Höhe der bei der Pensionierung gesprochenen Rente.
- Kollektiver Rentnerpool: Insbesondere für kleinere Rentnerbestände wäre die Schaffung eines kassenübergreifenden Rentnerpools mit Risikoausgleich (Schwankungsrisiko im Sterbeverhalten), längerem Anlagehorizont (falls Verbesserungen im Cashflow erzielt werden) und tieferen Verwaltungskosten wünschenswert. Ein solcher Pool müsste solide finanziert sein und über klare Bedingungen für den Rententransfer verfügen.
- Kollektive Finanzierungselemente zwischen den Pensionskassen: Eine Entlastung von rentnerlastigen Pensionskassen kann durch kollektive Finanzierungselemente zwischen den Pensionskassen erreicht werden. Pensionskassen mit guter Bestandesstruktur leisten Zahlungen an solche mit hohem Rentneranteil, vergleichbar mit dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenversicherungen. Die Finanzierung könnte zum Beispiel über zusätzliche Beiträge an den Sicherheitsfonds erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Ausgleichsmechanismus stellt eine erhebliche Herausforderung dar.
Was ist wünschbar?
Je nach Standpunkt und Sichtweise kann kontrovers diskutiert werden, ob ein denkbarer Lösungsansatz auch wünschbar ist oder nicht.
Es gilt also unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile eines Lösungsansatzes die mehrheitsfähigen Rahmenbedingungen zu ermitteln. Zur Diskussion stehen insbesondere die folgenden fundamentalen Themen:
- Sollen laufende Renten gesenkt werden können (siehe auch Initiative «Vorsorge JA – aber fair»)?
- Sind nominale Renten- und Verzinsungsgarantien noch sinnvoll und gewünscht?
- Welche Solidaritäten sollen unter den einzelnen Destinatären beziehungsweise einzelnen Destinatärsgruppen bestehen?
- Sollen zusätzliche Solidaritäten zwischen Pensionskassen eingeführt werden?
- Wie stark können und sollen die Arbeitnehmer und der Arbeitgeber belastet werden?
Ein allfälliger Wegfall oder eine Reduktion von Garantien und eine stärkere Individualisierung bedingen nach Meinung der Autoren in jedem Fall mehr Mitsprachemöglichkeiten für die betreffenden Destinatäre (zum Beispiel Rentnervertretung im Stiftungsrat).
Es sind wesentliche Anpassungen erforderlich, um die für rentnerlastige Pensionskassen und ihre Destinatäre zunehmend schwieriger werdende Situation entscheidend zu verbessern. Die dazu benötigten unkonventionellen Lösungsansätze bedürfen einer umfassenden Anpassung der gesetzlichen Grundlagen und des entsprechenden Willens des Souveräns.
[1] Neuer Art. 53e BVG gemäss der 2017 in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesvorlage «Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule».
Mehr zum Thema im Heft
In der Dezemberausgabe 2019 der «Schweizer Personalvorsorge» wird das Thema rentnerlastige Pensionskassen ausführlich behandelt.