«Schweizer Personalvorsorge» 07/19: Digitalisierung

Ambivalente Freuden

Stiftungsräte von Pensionskassen beschäftigen sich häufig mit Dingen, zu denen sie aus dem privaten Leben nur bedingt einen Bezug haben – man denke etwa an ein Leistungsreglement oder die Frage, ob das Alterskapital in exotische Anlagekategorien investiert werden sollte. Anders verhält es sich bei der Frage der Digitalisierung. Jede und jeder ist im Alltag praktisch auf Schritt und Tritt mit ihren Möglichkeiten konfrontiert.

Die These sei gewagt, dass die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ein ambivalentes Verhältnis zur Digitalisierung hat. Man pflückt gerne ihre Früchte, vom Online-Banking, -Shopping und -Booking über die Erledigung administrativer Pflichten ohne Gang zur Behörde bis zur kontaktlosen Bezahlung und Partnersuche. Gleichzeitig fühlt man sich ihr ausgeliefert und fürchtet gewisse Auswüchse: Niemand möchte zum gläsernen Konsumenten oder Patienten werden, sprich völlig durchschaubar sein – sei es von Grosshändlern, Versicherern oder, übler, von halbseidenen Figuren oder Unternehmen, die auf unklaren Wegen an die persönlichen Daten gekommen sind. Auch ein Gefühl des Ausgeliefertseins gesellt sich dazu: Es beginnt im Kleinen, wenn sich auf dem Bildschirm plötzlich nichts mehr rührt und alle Mausklicks oder Fingerwische vergebens sind, und endet dort, wo einem von einem System ohne ersichtlichen Grund ein Anliegen verweigert wird. Mit normalem Wissen und normaler Intelligenz ist nicht nachvollziehbar, welcher Logik Algorithmen aller Art folgen.

Pensionskassen, respektive ihre Führungsorgane, können selber entscheiden, wo sie wie stark auf die Möglichkeiten der Digitalisierung setzen möchten: Soll die ganze Administration automatisiert werden? Wird die Website ausgebaut, eine App kreiert, um intensiver mit den Versicherten zu kommunizieren? In welchen Bereichen des Anlagegeschäfts (dies das Thema der Juliausgabe der «Schweizer Personalvorsorge») möchte man sich auf Big Data und maschinelle Intelligenz verlassen? Möchte man beispielsweise taktische Anlageentscheide ganz dem Computer überlassen? Wie weit darf man überhaupt Geld Computern anvertrauen, ohne in eine Haftungsproblematik zu geraten, falls die künstliche Intelligenz sich als ihrer Aufgabe nicht gewachsen erweist?

Wo die Digitalisierung der Diener des Anwenders ist, kann ihr Einsatz passen. Wenn aber der Anwender sich der Digitalisierung zu unterwerfen hat, wird es heikel. Konkret: Risikotools, Führungscockpits oder interaktive, elektronische Weiterbildungsmöglichkeiten können Stiftungsräte in ihrer Führungsfunktion unterstützen. Handelt es sich um seriöse und intuitive Anwendungen, können sie die Abhängigkeit der Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte von Experten mindern und ihr Amt in diesem Sinne miliztauglicher machen. Ähnliches gilt auch für den Anlagebereich, wo beispielsweise Signale, die von Algorithmen erarbeitet werden, eine interessante Zusatzinformation darstellen, um taktische Entscheide zu fällen. Wo aber Kompetenzen im Sinne von Automatismen abgegeben werden, sollte eine Grenze gezogen werden. Entscheiden muss am Schluss immer der Mensch – schliesslich muss er auch den Kopf hinhalten für die Entscheide.

Das Fragezeichen ist das charakteristische Satzzeichen für den Umgang der Digitalisierung. Am Stiftungsrat liegt es, auf diese Fragzeichen Antworten zu liefern, Sätze mit Punkten oder Ausrufezeichen.

Kaspar Hohler
Chefredaktor «Schweizer Personalvorsorge»