Die Stiftung Auffangeinrichtung kann während weiterer vier Jahre bei Bedarf maximal 10 Mrd. Franken zinslos anlegen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Vorlage gutgeheissen. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105% unterschreitet. Das sagte Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (Mitte) im Nationalrat. Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung besser abgesichert werden. Das Parlament verlängerte die Bestimmung im BVG bereits im Jahr 2020 um drei Jahre, sie läuft im September aus. Damit die Bestimmung ohne Unterbruch bis September 2027 gilt, nahm der Ständerat eine Dringlichkeitsklausel in die Vorlage auf. Über diese müssen die beiden Räte noch abstimmen. Das Geschäft geht daher zurück an den Ständerat. Nach den Schlussabstimmungen am 18. Juni kann die Verlängerung unmittelbar in Kraft treten. (sda)