Beteiligungsmodelle

Versicherte der PKG erhalten einmalige Zusatzleistung

An der schriftlichen Delegiertenversammlung der PKG Pensionskasse konnte Stiftungsratspräsident Peter Marending über eine einmalige Zusatzleistung informieren: «Dank der positiven Entwicklungen im Anlagebereich und der Tatsache, dass aufgrund der stufenweisen Senkung der Rentenumwandlungssätze ab 2023 Rückstellungen frei geworden sind, können wir unseren Versicherten neben dem Zins von 1% zusätzlich 1.75% des Altersguthabens (Stand: 31.12.2020) als einmalige Leistung per 30. Juni 2021 gutschreiben.» In der vergangenen Berichtsperiode hat die PKG Pensionskasse ein Sanierungs- und Beteiligungsmodell in Kraft gesetzt (siehe dazu Interview mit Peter Fries in der Juniausgabe der Schweizer Personalvorsorge). Weiter wurde beschlossen, die Rentenumwandlungssätze ab 2023 weiter zu senken, und zwar um jährlich 0.1 Prozentpunkte auf 5% bis 2026. Der technische Zinssatz wurde per 31. Dezember 2020 auf 1.75% gesenkt.