Der Bundesrat hat punktuelle Anpassungen von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Bei den Verordnungsänderungen geht es darum, einige Bestimmungen an die aktuelle Entwicklung des technischen Zinssatzes sowie an jene der Mortalitätsrate und der Invaliditätsquote anzupassen. Mit anderen Änderungen erfüllt der Bundesrat Aufträge des Parlaments, die dieses aufgrund von parlamentarischen Vorstössen erteilt hat: Postulat Weibel 13.3813 «Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen», Motion Weibel 15.3905 «Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen» und Interpellation Dittli 18.3405 «Weshalb erhält ein Mörder Kapitalleistungen seines Opfers in der zweiten und dritten Säule?». Die angepassten Verordnungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.