Die Aufsicht über die Sozialversicherungen wird im Bereich der 1. und 2. Säule modernisiert. Ziel der Modernisierung sind ein besseres Risikomanagement, die Verstärkung der Governance sowie die zweckmässige Steuerung der Informationssysteme. Dazu werden die Aufgaben und Pflichten der Durchführungsstellen wie auch der Aufsichtsbehörde präzisiert. In der beruflichen Vorsorge schaffen die Anpassungen die Grundlage für die Übernahme von Rentnerbeständen und sichern, soweit möglich, die Finanzierung der Rentenverpflichtungen. Dazu werden die Aufgaben der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge präzisiert. Damit diese Änderungen umgesetzt werden können, müssen mehrere Verordnungen angepasst werden. Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet. Sie dauert bis zum 12. Juli 2023.