Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG soll während weiterer vier Jahre bei Bedarf ein unverzinsliches Konto im Umfang von
10 Mrd. Franken zinslos anlegen können. Der Ständerat hat eine entsprechende Vorlage gutgeheissen. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 % unterschreitet. Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung besser abgesichert werden. Das Parlament verlängerte die Bestimmung im BVG bereits im Jahr 2020 um drei Jahre, sie läuft im September aus. Damit die Bestimmung ohne Unterbruch bis September 2027 gilt, nahm der Ständerat eine Dringlichkeitsklausel in die Vorlage auf. (sda)
Auffangeinrichtung BVG