Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats
schloss die erste Runde der Differenzbereinigung zur Stabilisierung der AHV
(AHV 21) ab. In der zentralen Frage der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration
von Frauen, die vom höheren Referenzalter betroffen sind, beantragt
sie folgendes Modell: Die ersten neun Jahrgänge sollen einen Rentenzuschlag
erhalten. Für die ersten drei Jahrgänge wird der Zuschlag wie das Rentenalter
schrittweise erhöht. Die folgenden vier Jahrgänge erhalten den vollen
Zuschlag. Für die letzten zwei Jahrgänge wird der Zuschlag wieder gesenkt, um
einen harten Schwelleneffekt am Ende der Übergangsgeneration zu vermeiden.
Der Zuschlag wird nach Einkommen abgestuft und für kleine und mittlere Einkommen
erhöht. Der volle Zuschlag beträgt 240 Franken pro Monat für Frauen
mit einem Einkommen bis 57 360 Franken, 170 Franken bis zu einem Einkommen
von 71 700 Franken und 100 Franken bei einem Einkommen über 71 700 Franken.
Frauen mit mittleren und höheren Einkommen stellt die SGK im Vergleich zum
Nationalrat insofern besser, als der Rentenzuschlag nicht der Plafonierung unterliegt.
Die SGK verzichtet darauf, den Frauen der Übergangsgeneration den Rentenvorbezug
wie der Nationalrat mit vorteilhafteren Kürzungssätzen zu erleichtern.
Frauen, die die Rente vorbeziehen, erhalten jedoch zusätzlich zur gekürzten
Rente den ungekürzten Rentenzuschlag. Insgesamt erreicht die SGK mit diesem
Modell ein Kompensationsvolumen von 32%, liegt damit nahe beim Bundesrat
und nähert sich dem Nationalrat an, dessen Modell ein Kompensationsvolumen
von 40% ausmacht. Bei der Finanzierung schliesst sich die SGK dem Beschluss des
Nationalrats an, die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte anzuheben.
AHV-Reform