Die Auffangeinrichtung wird besser abgesichert. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Änderung des BVG gutgeheissen. Nach der inhaltlichen Bereinigung können beide Räte noch über die Dringlichkeit abstimmen. Mit der Änderung kann die Auffangeinrichtung bei Bedarf rasch ein unverzinsliches Konto im Umfang von bis zu 10 Mrd. Franken eröffnen. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Die dringliche Anpassung des Gesetzes soll vorerst für drei Jahre gelten. In dieser Zeit will der Bundesrat eine langfristige Lösung vorbereiten. (sda)