BVG-Reform

Parlament einigt sich in den Kernpunkten

Die BVG-Reform nimmt Form an. Der Nationalrat ist in verschiedenen Kernpunkten der Vorlage dem Ständerat gefolgt. National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, dass nach der Senkung des Umwandlungssatzes 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten sollen. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215100 und 430200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation. Auch in der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen, sind sich die Räte näher gekommen. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80% des jeweiligen Lohns versichert sein. Der Ständerat ist bei der konkreten Ausgestaltung des flexiblen Koordinationsabzugs dem Nationalrat gefolgt. Neben der Eintrittsschwelle verbleiben mit den Entscheiden des Ständerats in wenigen kleineren Punkten Differenzen zum Nationalrat. Ziel ist es, dass die Vorlage Ende der Frühjahrssession verabschiedet wird. Mehr zur BVG-Reform lesen Sie im Webartikel von Claude Chatelain.