AHV- und Pensionskassen-Beziehende sollen keine Rente mehr für ihre Kinder erhalten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats hat eine entsprechende Motion beschlossen. Über den Vorstoss entscheidet als nächstes die grosse Kammer. Gemäss Motionstext soll die Abschaffung der Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten einhergehen. Zudem sollen Hinterlassenenrenten- und Kinderrenten bei Invalidität sowie deren weitere Auszahlung im AHV-Alter nicht angetastet werden. Bereits laufende Alterskinderrenten sind zudem bis zum Ende der Anspruchsvoraussetzungen weiter auszurichten. Für diese sei aber die Transparenz über die Auszahlungen und die Prävention für allfälligen Missbrauch zu verbessern. (sda)