Beide Partner sollen nach einer Scheidung einer Ehe weiterhin Anspruch auf Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards haben − unabhängig davon, ob die schlechter gestellte Person selber entschieden hat, die Ehe zu verlassen. Der Nationalrat will daran festhalten. Er hat eine parlamentarische Initiative der SVP abgelehnt, die eine Änderung des Unterhaltsrechts im Zivilgesetzbuch vorsah. Die SVP-Fraktion weibelte erfolglos für das Anliegen und eine Rückkehr zum Verschuldensprinzip, wie es im alten Scheidungsrecht geregelt war. Damals wurde bei ehewidrigen Handlungen im Scheidungsfall dem Schuldigen die Zahlung einer Unterhaltsrente auferlegt. Im aktuellen Scheidungsrecht ist der zu zahlende Unterhaltsbeitrag nicht mehr vom Nachweis eines Verschuldens abhängig. (sda)