AHV

Lebenslange Renten für Verwitwete soll es nicht mehr geben

Der Bundesrat hat Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben, mit denen alle hinterbliebenen Elternteile gleich behandelt werden. Er reagiert mit den Vorschlägen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und auf gesellschaftliche Entwicklungen. Leistungen für hinterbliebene Mütter und Väter sollen neu auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet sein. Ausbezahlt werden sollen sie bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kinds. Wer ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut, soll die Leistungen auch länger erhalten. Die Rente soll unabhängig sein vom Zivilstand. Haben die Kinder ihre Ausbildung beendet, könne davon ausgegangen werden, dass der verwitwete Vater oder die verwitwete Mutter je nach Alter in der Lage sei, für sich aufzukommen oder die Lebenshaltung anzupassen.