Per Notrecht hatte der Bundesrat beschlossen, dass in der Coronakrise auch der Ehegatte, der in einem Familienunternehmen mitarbeitet, in Härtefällen Kurzarbeitsentschädigung erhalten kann. Mit Stichentscheid der Präsidentin beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats, dass die Bestimmung ins ordentliche Recht überführt werden soll. (sda)