Die Corona-Pandemie stellt die Auffangeinrichtung vor besondere Herausforderungen.
Der Bundesrat hat eine Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet,
die es dem Bund erlaubt, für die Auffangeinrichtung bei Bedarf sehr rasch
ein unverzinsliches Konto zu eröffnen. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus
dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern
ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Dieses Recht
soll für drei Jahre gelten. In dieser Zeit soll eine langfristige Lösung vorbereitet
werden. Geplant ist eine rasche Behandlung der Gesetzesanpassung, so dass das
Parlament bereits im Herbst über die Vorlage befinden kann.
Auffangeinrichtung