Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats hat die BVG-Reform in einer ersten Lesung durchberaten. Sie blieb mit ihren provisorischen Beschlüssen mehrheitlich nahe beim Kompromiss der Sozialpartner und damit beim Entwurf des Bundesrats. Über ihre definitiven Anträge wird die Kommission nach der Sommerpause beschliessen. Mehrheitlich sprach sie sich für folgende Eckwerte aus: Versichert sind wie bisher Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 21 510 Franken (Eintrittsschwelle). Die Pflicht soll neu auch für Angestellte gelten, die nur mit mehreren Jobs auf 21 510 Franken kommen. Der Mindestumwandlungssatz soll von 6.8 auf 6 % sinken. Zum Ausgleich soll ein Rentenzuschlag ausgerichtet werden, der mit zusätzlich 0.5 Lohnprozent solidarisch finanziert wird. Das Sparen fürs Alter soll gestärkt werden. Es soll bereits mit 21 statt 25 Jahren beginnen. Zudem soll der Koordinationsabzug halbiert werden.
Die Pensionskassenbeiträge (Altersgutschriften) sollen für 21- bis 44-jährige Angestellte 9 % des koordinierten Lohns betragen, für über 45-Jährige 14 %.
BVG 21