Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats hat in der zweiten Lesung die Vorlage des Bundesrats behandelt und weicht in zentralen Punkten davon ab. Sie lehnt erstens den umstrittenen Rentenzuschlag als Teil der Kompensation für die Umwandlungssatzsenkung im Sozialpartnerkompromiss ab. Der Zuschlag nach dem Giesskannenprinzip sei nicht zielführend, befand eine Mehrheit. Mit 14 zu 10 Stimmen empfiehlt die SGK ein alternatives Kompensationsmodell, mit dem die Renten einer Übergangsgeneration mit einer einmaligen Pauschale verbessert würden. Zweitens soll die Eintrittsschwelle für das Obligatorium gesenkt werden. Neu sollen bereits Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von 12548 Franken bei einem Arbeitgeber obligatorisch in der 2. Säule versichert sein. Drittens möchte die SGK den Sparbeginn schon bei 20 Jahren festsetzen. Sie hat ausserdem zusätzliche Berechnungen in Auftrag gegeben, um eine tragfähige Reform der beruflichen Vorsorge zu erreichen.