Am 1. September trat das totalrevidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Der Pensionskassenverband ASIP hat zur Umsetzung die Fachmitteilung Nr. 134 veröffentlicht, die besonders den Dialog zwischen Pensionskassen und ungebundenen Versicherungsvermittlern regelt. Hintergrund ist gemäss ASIP, dass sich mehrere Pensionskassen geweigert haben, im Prozess der Offerterstellung Daten preiszugeben, mit dem Hinweis auf Datenschutzbestimmungen. Die Fachmitteilung klärt die Lage insofern, dass sie differenziert festhält, wann eine PK gegenüber einem Broker die Personendaten auf Anfrage bekannt geben muss. Grundsätzlich sei eine Verweigerung der Dateneinsicht mit Hinweis auf interne Regelungen nicht korrekt. Wichtig sei aber, dass die PK gegenüber dem Broker als Auftragsbearbeiter genaue Vorgaben erhält, wozu er die Daten bearbeiten darf. Falls ein Broker im Auftrag einer PK tätig ist, ist sowieso ein Vertrag nötig.