BVG-Reform

Ergebnis der Sozialpartnerverhandlungen

SAV, SGB und Travail.Suisse haben sich auf einen Lösungsansatz geeinigt. Der Kompromissvorschlag zeichnet sich dadurch aus, dass der Mindestumwandlungssatz in einem Schritt auf 6 Prozent gesenkt wird. Um das Leistungsniveau in der 2. Säule zu erhalten, werden einerseits beitragsseitige Massnahmen vorgesehen (Halbierung Koordinationsabzug sowie Anpassung der Altersgutschriften). Anderseits wird die Senkung durch einen solidarisch finanzierten Rentenzuschlag (Fixbetrag pro Kopf) für künftige BVG-Rentnerinnen und Rentner abgefedert. Diese Leistungsgarantie soll für eine Übergangsgeneration (15 Jahrgänge ab Inkrafttreten der Revision) gelten. Daneben sieht der Vorschlag eine periodische Berichterstattung des Bundesrats unter Einbezug der Sozialpartner über die Grundlagen des Mindestumwandlungssatzes und die Höhe des Rentenzuschlags vor. Dank einer neuen Prämie kann ein allfälliger Rückstellungsbedarf zur Finanzierung der Leistungsgarantien künftig transparent tarifiert werden. Der Bundesrat wird gebeten, die Vorlage zu erarbeiten und die Vernehmlassung so durchzuführen, dass die Revision schnellstmöglich, das heisst per 2021, jedoch spätestens per 2022, in Kraft gesetzt werden kann. Der Schweizerische Gewerbeverband SGV trägt das Ergebnis der Verhandlungen nicht mit. An einer Medienkonferenz in Bern präsentierten Exponenten des Verbands ihren eigenen Lösungsvorschlag, der günstiger sei und näher bei der Realität.