1e-Pläne

Einkäufe von maximal 25 Prozent des versicherten Lohns

In ihren Mitteilungen M-01/2020 teilt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) die Auslegung der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden. Diese akzeptieren bei Reglementen von 1e-Vorsorgeplänen lediglich Einkaufstabellen, die für die Berechnung der Einkaufssumme keine höheren Beiträge als durchschnittlich 25 Prozent des versicherten Lohns pro mögliches Beitragsjahr ohne Aufzinsung berücksichtigt.