BVG-Reform

Differenz beim Koordinationsabzug

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats ist in der Differenzbereinigung zur BVG-Reform in zentralen Punkten den Beschlüssen des Ständerats gefolgt. Wie die kleine Kammer will sie die Eintrittsschwelle um einen Fünftel, statt wie vom Nationalrat vorgesehen auf die Höhe des halben Koordinationsabzugs senken. Der Sparbeginn soll dabei gemäss Bundesrat und Ständerat bei 25 Jahren belassen werden. Die Mehrheit der SGK beharrt beim Koordinationsabzug auf dem heutigen System eines fixen Abzugs. Sie will diesen jedoch,
wie bereits vom Nationalrat beschlossen, auf die Hälfte reduzieren, damit zusätzliche Einkommen von der beruflichen Vorsorge erfasst werden. Ein prozentualer Abzug von 15% gemäss Ständeratsbeschluss sei für tiefe Einkommen zu teuer. Bei den Kompensationsmassnahmen beantragt die Kommissionsmehrheit, sich dem Konzept des Ständerats anzuschliessen. Im Rahmen der Beratung der BVG-Reform und der dazu eingereichten Petition Gleichstellung im Alter will die SGK den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, die Einführung eines Splittings der erworbenen BVG-Altersguthaben für Eltern zu prüfen.