BVG-Reform

Grosse Kammer will keinen Rentenzuschlag für alle

Der Nationalrat hat als Erstrat die BVG-Reform gutgeheissen. Der Umwandlungssatz soll von 6.8 auf 6% sinken. 15 Jahrgänge sollen nach Einführung der Revision für ihre Verluste durch die Kürzung des Umwandlungssatzes entschädigt werden. Sie sollen jeweils auf fünf Jahre abgestuft 2400, 1800 respektive 1200 Franken pro Jahr erhalten. Der Sozialpartner-Kompromiss will hingegen einen Rentenzuschlag für alle. Bereits ab einem Jahreslohn von 12 548 Franken pro Arbeitgeber sollen Arbeitnehmende neu obligatorisch versichert sein. Den Koordinationsabzug hat der Nationalrat halbiert, von 25 095 auf 12 443 Franken. Neu soll die Versicherungsspanne zwischen 12 443 und 85 320 Franken Jahreseinkommen liegen. Das Eintrittsalter in die 2. Säule soll auf 20 Jahre sinken. 20- bis 44-jährigen Arbeitnehmenden sollen Sparbeiträge von insgesamt 9% vom Gehalt abgezogen werden. Vom 45. Altersjahr bis zur Pensionierung sollen es neu 14% sein. Pensionskassen sollen aus ihren Rückstellungen mitzahlen müssen. Dazu käme ein Abzug von 0.15% auf dem versicherten Lohn. Bei Erwerbsunterbruch sollen sich neu auch unter 58-jährige Arbeitnehmende ohne Unterbruch zu 100% weiterversichern können. Der Nationalrat sprach sich im Zuge der Debatte gegen zusätzliche Steuerabzüge für Einzahlungen in die Säule 3a aus. (sda)