BVG-Reform

SGK des Nationalrats hiess die Vorlage gut

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats die BVG-Reform in der Gesamtabstimmung gut. Zentrales Element der Reform ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0%. Die daraus resultierenden Renteneinbussen will die Mehrheit der SGK gezielt ausgleichen. Dabei wird die Rente gemäss Pensionskassenreglement verglichen mit dem gesetzlichen Mindestanspruch plus einem Rentenzuschlag. Überobligatorische Leistungen der Pensionskasse werden also mit dem Rentenzuschlag verrechnet. Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Jahrgänge maximal 2400 Franken im Jahr, für die zweiten fünf Jahrgänge maximal 1800 Franken pro Jahr und für die dritten fünf Jahrgänge maximal 1200 Franken pro Jahr. Dieses Ausgleichsmodell erfasst rund 35 bis 40% der Rentnerinnen und Rentner. Anders als ursprünglich beabsichtigt beantragt die Mehrheit der SGK, dass der Rentenzuschlag nur soweit solidarisch von allen Versicherten finanziert wird, als allfällig gebildete Rückstellungen der einzelnen Pensionskassen nicht ausreichen. Dazu soll der Sicherheitsfonds bei den Pensionskassen Beiträge von 0.15% der nach BVG versicherten Löhne erheben. Zwei starke Minderheiten der Kommission beantragen andere Ausgleichsmodelle. Die SGK kam auf die Frage zurück, wie Teilzeitbeschäftigte mit mehreren Arbeitgebern versichert sein sollen. Sie beantragt nun, dass sich alle mit einem gesamten Jahreslohn von über 12 548 Franken einer Pensionskasse anschliessen müssen. Sie reichte zudem die Motionen «BVG. Ausweitung der Versicherungspflicht auf mehrere Teilzeitbeschäftigungen» und «Den Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der 2. Säule erleichtern» ein.