BVG-Reform

Bundesrat schickt Sozialpartnerkompromiss ins Parlament

Der Bundesrat schickt den Sozialpartnerkompromiss, den der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse und der Arbeitgeberverband (SAV) im Sommer 2019 präsentierten, unverändert ins Parlament. Während Elemente wie eine neue Altersstaffelung und die Halbierung des Koordinationsabzugs wenig umstritten sind, ist der Rentenzuschlag Stein des Anstosses: Dieser soll über einen paritätisch finanzierten Lohnabzug von 0.5% finanziert werden und es ermöglichen, den BVG-Umwandlungssatz in einem Schritt von 6.8 auf 6% zu senken, ohne dass dies Renteneinbussen für Neurentner nach sich zieht (über die genaue Funktionsweise wie auch alternative Vorschläge berichteten wir verschiedentlich im Newsletter aktuell wie auch in der «Schweizer Personalvorsorge». Die ersten Reaktionen
der Verbände folgen wenig überraschend den in der Vernehmlassung formulierten Positionen: Während sich die an der Ausarbeitung des Kompromiss Beteiligten in einem gemeinsamen Communiqué erfreut zeigten, übten beispielsweise der Pensionskassenverband ASIP wie auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) scharfe Kritik. Gemäss der Nachrichtenagentur sda fordert Bundesrat Alain Berset das Parlament auf, nun «alle Schlüssel in die Hand zu nehmen, um eine Lösung zu finden». Der Bundesrat sei bemüht, bei diesem «komplizierten Geschäft» mit dem National- und Ständerat zusammenzuarbeiten. Die Vorlage dürfe aber nicht zu einem «Selbstbedienungsladen» verkommen.