Der Bundesrat ist bereit, in der 2. Säule ein von Kindern abhängiges Splitting der Altersguthaben für Eltern zu prüfen. Er beantragt die Annahme eines Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats. In seinem Bericht muss der Bundesrat darlegen, wie ein solches Modell aussehen kann und wie sich eine solche Anpassung auf die Altersvorsorge auswirken würde. Der Vorstoss wird mit den tieferen Einkommen und deshalb tieferen Renten der beruflichen Vorsorge für Mütter begründet. Bei Verheirateten sei das in der Regel kaum ein Problem, weil nach einer Scheidung das angesparte Vorsorgekapital hälftig aufgeteilt werde. Die Mehrheit der SGK schlägt vor, ein solches Splitting-Modell an Kinder zu knüpfen: Bei verheirateten und unverheirateten Eltern könnten ab Geburt eines Kinds die Altersguthaben der Eltern je hälftig gesplittet werden. Der Bundesrat empfiehlt den Vorstoss zur Annahme. Einen Überblick über Motionen, Postulate und parlamentarische Initiativen finden Sie im Dossier Politik. In der Aprilausgabe der «Schweizer Personalvorsorge» lesen Sie einen Kommentar der Pensionskassen-Expertin Michèle Mottu Stella zum Rentensplitting im BVG. (sda)