Aufsicht

Bundesrat schlägt Detailverbesserungen vor

Die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen in der beruflichen Vorsorge wurde 2012 neu ausgestaltet. Die seither geltende Aufsichtsorganisation hat sich laut Bundesrat bewährt, kann aber in Einzelbereichen verbessert werden. Die Vorlage bewirkt daher gezielte Optimierungen. Insbesondere werden die Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge präziser beschrieben und die Unabhängigkeit der regionalen Aufsichtsbehörden wird sichergestellt, indem kantonale Regierungsmitglieder nicht Einsitz im jeweiligen Aufsichtsgremium nehmen dürfen.