Nach Abschluss der Integration der Credit Suisse soll für alle Mitarbeitenden in der Schweiz dasselbe Vorsorgemodell gelten. Deshalb passt die Pensionskasse der Credit Suisse per 1. Januar 2027 ihr Vorsorgemodell an jenes der Pensionskasse der UBS an. Für die Rentnerinnen und Rentner der Pensionskasse der Credit Suisse ändert sich nichts. Sie bleiben bei der Pensionskasse der Credit Suisse versichert, ihre laufenden Renten sind gesetzlich geschützt. Die Angleichung des Vorsorgemodells führt für die Mehrheit der Mitarbeitenden, die bei der Pensionskasse der Credit Suisse in der Schweiz versichert sind, zu einer Verbesserung der Pensionskassenleistungen. Dies insbesondere aufgrund der mehrheitlich höheren Arbeitgebersparbeiträge und der Möglichkeit des Rentenbezugs auf dem gesamten Altersguthaben. CS-Mitarbeitende, die näher bei der Pensionierung stehen, wären von den Plananpassungen – aufgrund der leicht tieferen Umwandlungssätze – negativ betroffen. Aus diesem Grund wurden Übergangsmassnahmen für diejenigen CS-Mitarbeitenden definiert, die am 31. Dezember 2026 älter als 50 Jahre alt sind. Über eine mögliche spätere Zusammenführung der beiden Pensionskassen wurde noch nicht entschieden. Es ist vorgesehen, dass der 1e-Kapitalsparplan der CS ab 1. Januar 2027 für neue Beiträge geschlossen wird. Das bestehende Kapital bleibt investiert. Ein Wechsel der Anlagestrategie ist weiterhin jederzeit möglich.