AHV / EL

Rentenverbesserungen sollen Ergänzungsleistungen nicht beeinflussen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats nahm die Stabilisierung der AHV in der Gesamtabstimmung an. Die SGK ist der Ansicht, dass es nicht zielführend wäre, wenn die geplanten Rentenverbesserungen in der AHV, insbesondere für Frauen mit tiefen Einkommen, zu Einbussen bei den Ergänzungsleistungen (EL) führen würden. Einstimmig beantragt sie deshalb, im Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) eine Bestimmung vorzusehen, wonach die Rentenverbesserungen für Frauen der Übergangsgeneration (Art. 34bis
AHVG) nicht an die Einnahmen im Zusammenhang mit der Berechnung von EL angerechnet werden sollen. Zudem beantragt die SGK, dass die Altersrente für jedes Einkommen mindestens gleich hoch sein soll wie diejenige für ein tieferes Einkommen nach der Rentenverbesserung.