Modernisierung der Aufsicht

Änderungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft

Mit der Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule soll die Aufsichtstätigkeit der Durchführungsstellen gestärkt und modernisiert werden. Die Verordnungsänderungen enthalten die nötigen Präzisierungen zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen und wurden einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen, die Verordnungsänderungen verabschiedet und das Inkrafttreten der Gesetzesänderung sowie der Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2024 beschlossen. In der 2. Säule werden die Aufgaben der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge sowie die Voraussetzungen für die Übernahme von Rentnerbeständen präzisiert.