BVG-Reform

Abwägung der Vorschläge zur Kompensation der Übergangsgeneration

Der Pensionskassenverband ASIP ist an einer Medienkonferenz auf den aktuellen Stand der BVG-Reform im Nationalrat eingegangen. Reto Leibundgut (PK-Experte, c-alm) verglich dabei insbesondere den Vorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats und das Minderheitsmodell Mettler.
Ein zentraler Unterschied ist, dass im Kommissionsvorschlag der Rentenzuschlag (zu Beginn) all jenen zugute kommt, bei denen die gesetzliche Jahresrente plus 2400 Franken einen höheren Betrag ergibt als die  reglemantarische Rente. Wegen des Fixbetrags kommen tendenziell tiefere Renten eher in den Genuss eines Zuschlags. Im Modell Mettler ist eine absolute Grenze von 516 000 Franken Altersguthaben definiert: Wer weniger Altersguthaben hat bei der Pensionierung, erhält den Zuschlag. Leibundgut bemängelt hier drei Punkte: Erstens ist der Schwelleneffekt enorm – bis zur besagten Grenze gibt es den vollen Zuschlag, ist das Kapital einen Franken höher, gibt es nichts. Zweitens ist nicht geklärt, wie mit WEF-Vorbezügen oder Scheidungsfällen umzugehen ist und drittens bildet die absolute Grenze für Personen im mittleren Einkommensbereich einen starken Anreiz, keine Einkäufe in die eigene Vorsorge zu tätigen. Unter dem Strich, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad, favorisiert der Verband daher den Kommissionsvorschlag.