Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigt, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt, also auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der eingewanderten Beitragszahlenden. Hauptgrund dafür ist die durch die Zuwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur, die über Beitragszahlungen den ansteigenden Leistungsbezug kompensiert. Der Zeithorizont der Betrachtung reicht bis ins Jahr 2070. Die Studie beleuchtet in einem Exkurs auch die Bedeutung der Migration für die Ergänzungsleistungen und die Familienzulagen