OAK BV

Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat die Weisungen W–01/2012 «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge» revidiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Informationsschreiben sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Die dazugehörigen Formulare sind auf der Website der OAK BV abzurufen. Das FAQ zur Unterschriftenregelung und Offenlegung in der Jahresrechnung wurde ebenfalls aktualisiert.