AHV

Witwen- und Witwerrenten nur noch bis zum 25. Geburtstag des Kinds

Der Bundesrat hat die Leitlinien zur Reform der Hinterlassenenrenten der AHV beschlossen. Die Massnahmen sollen die Rechtsgleichheit zwischen Witwern und Witwen wiederherstellen, das System an die heutigen sozialen Realitäten anpassen und Entlastungen für den Bund bringen. Witwen- und Witwerrenten werden an Eltern unabhängig vom Zivilstand längstens bis zum 25. Geburtstag des Kinds ausgezahlt, für ein erwachsenes Kind mit einer Behinderung auch darüber hinaus, wenn für dieses Kind ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften besteht. Zusammen mit weiteren Massnahmen soll diese Änderung zu Entlastungen von rund 810 Mio. Franken in der AHV und rund 160 Mio. Franken für den Bund führen. Der Bundesrat wird im Herbst die Vernehmlassung eröffnen.