AHV/IV

Wichtigste Neuerungen per 2024 in den Sozialversicherungen

Die Rentenhöhe bleibt bei AHV und IV unverändert. Die maximale Vollrente beträgt 2450 Franken pro Monat. Somit bleiben auch die Grenzwerte der Sozialversicherungen, die die Höhe der maximalen AHV-Vollrente als Benchmark verwenden, unverändert. Die nächste Rentenerhöhung folgt per 1. Januar 2025. Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen per Anfang Jahr lesen Sie im Artikel von Gertrud E. Bollier auf penso.ch.