Das Parlament hat die Vorlage zur BVG-Reform in der Schlussabstimmung verabschiedet - der Nationalrat mit 113 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen, der Ständerat mit 29 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Breiter Konsens im Parlament bestand, dass dies geändert werden muss - etwa durch eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6%. Wie diese Senkung kompensiert werden soll, war und bleibt aber umstritten. Das Parlament einigte sich darauf, dass nach der Senkung des Umwandlungssatzes 15 Jahrgänge ein Teil der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten soll. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215100 und 430200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80% des jeweiligen Lohns versichert sein. Geeinigt hat sich das Parlament auch auf eine neue Eintrittsschwelle. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22050 Franken. Neu sind es 19845 Franken. Mit der vom Parlament beschlossenen Version werden rund 70000 Arbeitnehmende neu und zusätzlich 30000 Einkommen obligatorisch besser versichert. (sda)