Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats verlangt den vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten auf den 1. Januar 2023. Der volle Teuerungsausgleich per Anfang 2023 soll einmalig sein und mit künftigen Rentenerhöhungen zum Teuerungsausgleich verrechnet werden. Zudem soll der Bundesrat ein Konzept vorlegen, wie überdurchschnittliche Preisanstiege auch in Zukunft regelmässig ausgeglichen werden können. Der Bundesrat hatte die AHV- und IV-Renten um 2.5% erhöht. Im September lag die Jahresteuerung bei 3.3%. (sda)