Einstimmig trat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats auf die BVG-Reform ein, die der Nationalrat als Erstrat in der Wintersession 2021 beraten hatte. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Zinssätze müsse der Mindestumwandlungssatz auf 6% gesenkt und dieser Schritt mit Kompensationsmassnahmen begleitet werden. Im Hinblick auf die Detailberatung beauftragte die SGK die Verwaltung, eine vereinfachte berufliche Vorsorge für Teilzeitbeschäftigte mit mehreren Arbeitgebern
und für Personen mit einem tiefen Jahreslohn zu prüfen.
BVG-Reform