Finanzierung

Pensionskassen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind auf Kurs

Die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften müssen innerhalb von 40 Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80% erreichen. Wie der Bundesrat in einem Bericht feststellt, sind die Pensionskassen auf gutem Weg, dieses Ziel zu erreichen. Für den Bundesrat besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf. Mehr zu den kantonalen Pensionskassen lesen Sie in der Aprilausgabe der «Schweizer Personalvorsorge».