Kinder mit Behinderungen sollen nach dem Willen des Parlaments auch bei Übernachtungen in einem Heim Anspruch auf die volle Hilflosenentschädigung der IV haben. Voraussetzung ist, dass ihre Eltern die Kosten für den Heimaufenthalt selber tragen. Als Zweitrat hat der Ständerat eine entsprechende Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) angenommen. Der Vorstoss betrifft Eltern, die ihre Kinder grundsätzlich zuhause betreuen, jedoch Heimübernachtungen als Entlastungsangebot nutzen. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden. (sda)