Technischer Zins

Obergrenze neu bei 3.63%

Die Obergrenze des technischen Zinses gemäss FRP4 wird jeweils Ende September festgelegt. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) teilt mit, dass diese Obergrenze neu bei 3.63 % (Generationentafeln) respektive 3.33 % (Periodentafeln) liegt. Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und allenfalls vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit bei Verwendung von Periodentafeln (mindestens 0.3%-Punkte). Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2023. Vor einem Jahr lag der Wert noch bei knapp 3 % (Generationentafeln).