Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat die Obergrenze für die Empfehlung des technischen Zinssatzes gemäss Fachrichtlinie 4 per 30. September 2022 festgelegt. Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und vermindert um einen Abschlag (mindestens 0.3 Prozentpunkte) für die Zunahme der Langlebigkeit. Die neue Obergrenze liegt bei 2.98% (Generationentafeln) und 2.68% (Periodentafeln).
Sie gilt ab dem 1. Oktober 2022. Die Fachrichtlinie FRP 4 ist 2019 von der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK-BV) für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Technischer Zins