Die Obergrenze für die Empfehlung des technischen Zinssatzes beträgt laut Mitteilung von Libera AG neu 2.17% (bei Generationentafeln) bzw. 1.87 % (bei Periodentafeln) und liegt damit rund 0.2 Prozentpunkte höher als im Vorjahr und somit ungefähr auf dem gleichen Stand wie per 30. September 2019. Gemäss Mitteilungen M – 01/2021 der OAK BV vom 30. März 2021 gilt neu die Obergrenze gemäss Generationentafeln nach FRP 4 (mathematisch gerundet auf 0.1%) auch als beschränkender Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen mit noch nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven (Art. 46 BVV 2).