Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE)

OAK BV hält an Weisung zu den Leistungsverbesserungen fest

Am 25. September 2023 hat die OAK BV die Mitteilungen M – 02/2023 Leistungsverbesserungen bei SGE nach Art. 46 BVV 2 publiziert. Im Nachgang zur Publikation kritisierten verschiedene Verbände die neue Obergrenze für die Verzinsung der Altersguthaben und forderten einen Rückzug der Mitteilungen. Nun hat sich die Kommission mit der Kritik der Verbände befasst und entschieden, die Mitteilungen nicht zurückzuziehen. Sie hat jedoch den ASIP, inter-pension, die Interessensgemeinschaft autonomer SGE, das PK-Netz sowie die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen.