Die Fachrichtlinie FRP 5 (Mindestanforderungen an die Prüfung der Vorsorgeeinrichtung) wurde von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) revidiert. In diesem Zusammenhang hat die OAK BV die Weisungen W – 03/2014 «Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard» angepasst. Mit diesem Entscheid der OAK BV wird die neue Fassung der FRP 5 für alle zugelassenen Expertinnen und Experten zum Mindeststandard erklärt.