Der Ständerat hat bei der BVG-Reform erste Pflöcke eingeschlagen. Dabei hat er sich beim Koordinationsabzug für eine neues Modell entschieden. Dieses soll Kleinverdiener und Mehrfachbeschäftigte bei der Rente besser stellen. Die Diskussionen in der kleinen Kammer erwiesen sich als zäh. Das Plenum konnte die komplexe Vorlage nicht wie traktandiert zu Ende beraten. Die bislang drei Beschlüsse zu wichtigen Punkten der Vorlage fielen alle im Sinne der Mehrheit der vorberatenden Kommission aus. Der Ständerat entschied, dass neu im obligatorischen Teil 15% des AHV-pflichtigen Lohns als Koordinationsabzug berechnet werden sollen. Der Ständerat hat weiter entschieden, die Eintrittsschwelle auf gut 17 200 Franken zu senken. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat aber den Sparbeginn bei Alter 25 belassen und nicht auf 20 Jahre senken. Noch keinen Entscheid gibt es zur Kompensation für die Übergangsgenerationen. Ein Update von Bundeshauskorrespondent Claude Chatelain lesen Sie in der Dezemberausgabe der «Schweizer Personalvorsorge». (sda)