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Nationalrat will Anpassungen bei Berechnung des Invaliditätsgrads

Bei der Berechnung des Invaliditätsgrads sollen künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten berücksichtigt werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) angenommen. Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat bis zum 30. Juni 2023 seine IV-Bemessungsgrundlage präzisieren. Gemäss Motionstext soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auch bei Hilfstätigkeiten auf tiefstem Kompetenzniveau gewisse Arbeiten nicht ausführen können und dass das Lohnniveau auch bei ihnen zumutbaren Tätigkeiten tiefer ist als bei gesunden Personen. Die heute massgebenden Tabellen basieren laut der SGK hauptsächlich auf Löhnen von gesunden Personen. Der Bundesrat ist zwar bereit, das Anliegen aufzunehmen, bezeichnet aber den Zeitplan als unrealistisch. Eine allfällige Verordnungsänderung kann demnach frühestens 2025 in Kraft treten. (sda)