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Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung

Die Versicherungsbranche hat sich auf Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler geeinigt. Diese Standards wurden Mitte März zur Anerkennung bei der Finma eingereicht. Damit sind die Grundlagen gelegt, um die Beratungsqualität aller Akteure sicherzustellen. Zudem erfüllt die Assekuranz damit eine Forderung des Gesetzgebers. Dies teilte der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft (vbv) mit.