Die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge stellen für die Pensionskassen kein Hindernis dar, ihre Vorsorgevermögen nachhaltig zu bewirtschaften. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er verabschiedet hat.
Die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge stellen für die Pensionskassen kein Hindernis dar, ihre Vorsorgevermögen nachhaltig zu bewirtschaften. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er verabschiedet hat.